Kategorie: Über uns

unsere Aufgaben

Die Schülervertretung ist ein Ehrenamt, das von Schülerinnen und Schülern freiwillig übernommen wird. Ihre Aufgaben sind in der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) sowie im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) festgelegt. Laut § 9 SMVO tritt der Kreisschülerrat (KSR) – also die Gesamtheit aller gewählten Schülersprecherinnen und Schülersprecher eines Landkreises – innerhalb von drei Wochen nach den Schülersprecherwahlen (spätestens bis…
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