Die Schülervertretung ist ein Ehrenamt, das von Schülerinnen und Schülern freiwillig übernommen wird. Ihre Aufgaben sind in der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) sowie im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) festgelegt. Laut § 9 SMVO tritt der Kreisschülerrat (KSR) – also die Gesamtheit aller gewählten Schülersprecherinnen und Schülersprecher eines Landkreises – innerhalb von drei Wochen nach den Schülersprecherwahlen (spätestens bis…
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