unsere Aufgaben
Die Schülervertretung ist ein Ehrenamt, das von Schülerinnen und Schülern freiwillig übernommen wird. Ihre Aufgaben sind in der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) sowie im Sächsischen Schulgesetz (SächsSchulG) festgelegt.
Laut § 9 SMVO tritt der Kreisschülerrat (KSR) – also die Gesamtheit aller gewählten Schülersprecherinnen und Schülersprecher eines Landkreises – innerhalb von drei Wochen nach den Schülersprecherwahlen (spätestens bis zum Ende der neunten Schulwoche) zu seiner konstituierenden Sitzung, der Vollversammlung (VV), zusammen.
Diese Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter sowie bis zu fünf weitere Mitglieder in den Vorstand (vgl. Geschäftsordnung).
Darüber hinaus werden die Delegierten für den Landesschülerrat (LSR) gewählt, die auf der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) die Interessen der Schülerinnen und Schüler Sachsens vertreten.
Insbesondere hat die Schülervertretung nach § 13 SMVO folgende Aufgaben:
- die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler bei allen Belangen, die den Schulalltag betreffen und zur Gestaltung des Lebens und Arbeitens in der Schule geeignet sind, insbesondere bei
- wichtigen Maßnahmen zur Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
- dem Erlass, der Änderung oder der Aufhebung der Hausordnung,
- Angeboten nicht verbindlicher Unterrichts- und anderer schulischer Veranstaltungen,
- schulinternen Grundsätzen für außerunterrichtliche Veranstaltungen,
- Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SächsSchulG,
- die Mitwirkung bei der Lösung von Konfliktfällen,
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schülerschaft.
Die genannten Aufgaben gelten allgemein für Schülervertretungen auf allen Ebenen, nicht nur für die kommunale Ebene.
Im § 54 SächsSchulG ist zudem speziell geregelt, was der Kreisschülerrat ist und welche Aufgaben er im Rahmen der kommunalen Schülervertretung wahrnimmt.