unsere Aufgaben
Die Schülervertretung ist ein Ehrenamt welches jeder Schüler freiwillig besetzt. Wir haben Aufgaben die uns die Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) und das Sächsische Schulgesetz (SächsSchuG) vorgeben.
Laut §9 SMVO tritt der KreisSchülerRat (KSR) – also alle Schülersprecher des Landkreises, binnen 3 Wochen nach der Wahl der Schülersprecher zusammen (also aller spätestens nach der 9. Schulwoche). Dieses Treffen ist die Vollversammlung (VV) des KSR. Sie wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und maximal 5 Weitere Mitglieder in den Vorstand (Nachzulesen in unserer Geschäftsordnung). Darüber hinaus wählen wir Mitglieder für den Landesschülerrat (LSR) die auf der LandesDelegiertenKonferenz (LDK) die Interessen Sächsischer Schüler vertreten.
insbesondere haben wir folgende Aufgaben (SMVO §13)
- die Wahrnehmung der Schülerinteressen bei allen Belangen, die den Schulalltag der Schüler betreffen und zur Gestaltung des Lebens und der Arbeit in der Schule geeignet sind, vor allem bei:
- wichtigen Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
- Erlass, Änderung oder Aufhebung der Hausordnung,
- Angeboten von nicht verbindlichen Unterrichts- und anderen schulischen Veranstaltungen,
- schulinternen Grundsätzen für außerunterrichtliche Veranstaltungen,
- Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 bis 5 des Sächsischen Schulgesetzes,
- die Mithilfe zur Lösung von Konfliktfällen,
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schüler.
oben genanntes sind jedoch Aufgaben der generellen Schülervertretung, nicht nur die der Kommunalen.
Im SchulG §54 wird fachspezifisch erläutert was der KSR ist.